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   BGH, 07.09.1983 - 2 StR 278/83   

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https://dejure.org/1983,2014
BGH, 07.09.1983 - 2 StR 278/83 (https://dejure.org/1983,2014)
BGH, Entscheidung vom 07.09.1983 - 2 StR 278/83 (https://dejure.org/1983,2014)
BGH, Entscheidung vom 07. September 1983 - 2 StR 278/83 (https://dejure.org/1983,2014)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beweiserhebung für die Frage nach der Legung eines Brandes - Vernehmung eines im Ausland lebenden Zeugen - Einstellung eines Verfahrens vor Durchführung einer Beweisaufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 20
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwertung von Tatteilen -

    Auszug aus BGH, 07.09.1983 - 2 StR 278/83
    Das Schwurgericht hat dieses Geschehen sowohl bei der Beweiswürdigung als auch bei der Strafbemessung verwertet, obwohl es den Angeklagten in der Hauptverhandlung nicht auf die Möglichkeit einer solchen Verwertung hingewiesen hat, wie dies nach der Rechtsprechung (u.a. BGHSt 31, 302) erforderlich gewesen wäre.
  • BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 647/93

    Gesetzlicher Richter und Vorlagepflicht an den Großen Senat des BGH -

    Unterschiede in der Beurteilung der Ausgangsfrage dahingehend, ob bereits eine Verfügung der Staatsanwaltschaft oder nur ein Beschluß des Gerichts nach den §§ 154, 154a StPO den Vertrauenstatbestand begründet (vgl. dazu BGHSt 30, 147 [3. Strafsenat]; BGHSt 31, 302 [2. Strafsenat]; BGH, NStZ 1981, 100 ; NStZ 1983, 20 ; NStZ 1984, 20 [jeweils 2. Strafsenat]) oder ob das Vertrauen nur dort verletzt sein kann, wo der Angeklagte durch die nach den §§ 154, 154a StPO ergangene Entscheidung in eine Lage versetzt worden ist, die sein Verteidigungsverhalten beeinflussen konnte (BGH, NJW 1985, 1479 [1. Strafsenat]; BGHR, § 154 Abs. 1 StPO Hinweispflicht 1 [1. Strafsenat]; StV 1988, 191 [4. Strafsenat]; BGH, NStZ 1992, 225 [1. Strafsenat]), wirken sich letztlich nicht aus, weil beide Meinungen - die des 2. und 3. Strafsenats unter Heranziehung der Beruhensregel - zu den gleichen Ergebnissen kommen.
  • BGH, 19.02.2004 - 3 StR 19/04

    Aufhebung der Gesamtstrafe; teilweise Einstellung des Verfahrens

    Der neue Tatrichter wird jedoch zu bedenken haben, daß die dem eingestellten Fall zugrunde liegenden Handlungen des Angeklagten nach Maßgabe der hierfür bestehenden Rechtsprechung bei der Strafzumessung berücksichtigt werden können (vgl. BGHSt 31, 302; BGH NStZ 1984, 20; NStZ 2000, 594).
  • BGH, 03.05.1991 - 2 StR 455/90

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Rüge der fehlerhaften Ablehnung

    Den Erfordernissen eines Beweisantrags, der nur aus den Gründen des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO abgelehnt werden durfte, hätte dieses Begehren nur dann entsprochen, wenn der Antragsteller Umstände aufgezeigt hätte, aus denen sich die erwähnte Möglichkeit ergab (vgl. BGH, Urt. v. 7. September 1983 - 2 StR 278/83 und v. 23. September 1983 - 2 StR 151/83; BGHR § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 2 bis 4).
  • BGH, 16.11.1993 - 1 StR 626/93

    Uneingeschränkte Verwertung von ausgeschiedenem Prozessstoff - Voraussetzungen

    Dabei wird in der Mehrzahl der ergangenen Entscheidungen allein darin, daß nach §§ 154, 154 a StPO verfahren worden ist, die Schaffung der Vertrauensgrundlage gesehen (BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; 31, 302; BGH NStZ 1981, 100; 1983, 20; 1984, 20).
  • BGH, 18.07.1984 - 2 StR 144/84

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie wegen

    In diesem Zusammenhang hat das Landgericht auf das Urteil des Senats vom 7. September 1983 - 2 StR 278/83 - verwiesen.
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